Formulare
Gesundheit und Soziales
Der Meierhof
Unterkünfte
Sie befinden sich hier: Zentrum > Bürgerservice > Informationen > Behördenwegweiser
Sinnverwandter Begriff: Befugnis
Die Ermächtigung berechtigt eine Person zum Handeln für jene Person, die die Ermächtigung erteilt hat (z.B. durch eine Vollmacht).
Die ermächtigte Person ist jedoch nicht zum Handeln verpflichtet.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion